Datum: 25. Oktober 2007
Referent: Dr. med. Heinz-Georg Ley
Facharzt für Innere Medizin, Diabetologische Schwerpunktpraxis, Reisemedizinische Beratung
Thema: Überlegungen zur Sterbebegleitung und Patientenverfügungen
Inhalt: 1. Überlegungen zur Sterbebegleitung

Sterbebegleitung im christlichen Sinne bedeutet für die betreuenden Ärzte, das Pflegepersonal und die Angehörigen, die ihnen anvertrauten Patienten bis zum Tode in Würde zu begleiten, ihr Leben zu schützen und das Recht auf Selbst-Bestimmung der Patienten zu beachten.

Die medizinischen Handlungen am Lebensende werden im Wesentlichen in zwei Kategorien eingeteilt:

a) Die Aktive Sterbehilfe, d.h. die gezielte Tötung eines Schwerkranken ist in Deutschland gesetzlich verboten, desgleichen die ärztliche Beihilfe zum Suizid.

b) Die Passive und Indirekte Sterbehilfe sind Begriffe mit einer mehrdeutigen Interpretation im rechtlichen Sinne und werden deshalb zunehmend weniger verwendet. Der bessere Begriff hierfür wäre „Hilfe beim Sterben“.

Jede Handlung am Lebensende muss ein Sterben in Würde ermöglichen. Die bewusste Herbeiführung des Todes darf niemals das Ziel ärztlicher Handlungen sein. Am Lebensende geht es zunehmend mehr um eine Begrenzung medizinischer Maßnahmen, d.h. um eine Änderung des Therapiezieles unter Beachtung des Patientenwillens und seiner Würde. Eine Lebensverlängerung um jeden Preis kann niemals von den Ärzten gefordert werden.

Im Endstadium schwerster Erkrankungen tritt vor allem die Palliativmedizin mit ihrem breiten Spektrum in den Vordergrund. Sie wird sowohl auf Palliativ-Stationen als auch in Hospizen schon seit längerem durchgeführt.

Bei bewusstlosen Koma-Patienten stellt sich fast immer die Frage nach einer künstlichen Ernährung. Diese Ernährung per Magensonde gilt in erster Linie als notwendige pflegerische Maßnahme, da Nahrungs- und Flüssigkeits-Zufuhr zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehören. Bei Koma-Patienten muss sie lebenslang durchgeführt werden, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen.

2. Überlegungen zur Patienten-Verfügung

In den letzten Jahren haben Patientenverfügungen geradezu Konjunktur. Eine nicht überschaubare Zahl inhaltlich unterschiedlicher Vorschläge von staatlichen, kirchlichen oder amtlichen Stellen in Deutschland ist auf dem Markt. Obwohl die Nachfrage von Patienten grundsätzlich hoch ist, scheuen fast 95 Prozent der betroffenen Patientin davor zurück, sie definitiv auszufüllen. Viele haben Angst, sich konkret festlegen zu müssen, wie die Ärzte demnächst an ihrem Lebensende für ihre Erkrankung handeln sollen. Die Zukunft des eigenen Lebens kann nicht vorhergesehen werden.

Bei der Patienten-Verfügung handelt es sich um ein sehr statisches Instrument, das jetzt bei Gesundheit verfasst wird für einen extrem dynamischen Prozess des Sterbens, der unterschiedlich schwere oder schwerste Krankheitsverläufe in der Zukunft gar nicht beurteilen oder erfassen kann.

Brauchen wir wirklich Patienten-Verfügungs-Gesetze? Können wir die jeweilige Situation des Schwerkranken im Zeitpunkt der Erkrankung überhaupt vorausahnen? Wer wird therapeutisch tätig werden? Kann man diesen Ärzten schon die Therapie nennen, die dann einsetzen soll? Ist es nicht viel besser, stattdessen erst zum Zeitpunkt der aufgetretenen Schwersterkrankung gemeinsam mit den behandelnden Ärzten, dem zuständigen Pflegepersonal und den engsten Angehörigen einen umfassenden Versorgungsplan aus der jeweiligen Situation heraus aufzustellen? In diesem Prozess kann der Wille der Sterbenden oder seiner Angehörigen effektiver in therapeutische Maßnahmen umgesetzt werden.

Was bedeutet für uns Christen das Sterben?

„Der Tod ist für uns Christen Teil des Lebens und das Ende des irdischen Pilgerstandes, das Tor zum wahren, ewigen Leben!“ (H. Windisch). Für den Christen ist das Sterben eine Gnade, ein Lebensabschluss-Gottesdienst (J. Pieper). Hierfür hält die Katholische Kirche nicht nur eine eigene Liturgie bereit, sondern auch das Sakrament der Krankensalbung als Trost, als Hilfe und Annahme unseres Lebensendes.
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